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Weinviertel

Rollerabstellanlagen für eine ganze Region

Das Mobilitätsmanagement NÖ fördert aktive Mobilität zur Schule, indem es Mobilitätsgemeinden beim Ankauf von Rollerabstellplätzen unterstützt. In der Region Weinviertel-Donauraum haben sogleich 9 Gemeinden Rollerabstellanlagen angeschafft. Zahlreiche Gemeindevertreter trafen sich um diese am Wirtschaftshof Korneuburg abzuholen, um sie sogleich vor den Bildungseinrichtungen ihrer Heimatgemeinden aufzustellen.

Die Idee dazu wurde beim halbjährlichen Amtsleiter-Treffen vom Mobilitätsmanagement Weinviertel und der LEADER Region Weinviertel Donauraum geboren. Nach Vorstellung des Mobilitätsmanagements den Ankauf einer Rollerabstellanlage bei Bildungseinrichtungen zu unterstützen, wurde die gemeinschaftliche Beschaffung beschlossen. Das Projekt soll die selbstständige Mobilität der Schulkinder fördern und bringt den Gemeinden in Zeiten der Budgetknappheit eine kleine Kostenersparnis. 9 Gemeinden haben sich am Projekt beteiligt.

Rollern in die Schule

Anstelle mit dem Elterntaxi in die Schule gebracht zu werden, soll mehr aktive Mobilität im Alltag in den Gemeinden Einzug halten. Denn tägliche Bewegung sind unter anderem für Gesundheit und Lernerfolge wichtig. An dem Projekt. beteiligten sich die Gemeinden Bisamberg, Großmugl, Hagenbrunn, Harmannsdorf, Korneuburg, Langenzersdorf, Leobendorf, Niederhollabrunn und Rußbach. Die Gemeinde Sierndorf hat ihr Kontingent bereits zu einem früheren Zeitpunkt abgerufen und Rollerabstellanlagen wurden dort bereits aufgestellt.

Die Rollerabstellanlagen werden in den nächsten Tagen bei den Bildungseinrichtungen aller teilnehmenden Gemeinden, rechtzeitig zum Frühlingsanfang – und damit zum Beginn der Rollersaison – montiert.

Richtiges Verhalten mit dem Tretroller

Die Regeln fürs Rollerfahren sind jedoch nicht allen ganz klar. Nach § 24 StVO werden Tretroller ebenso wie Rollstühle, Kinderfahrräder und Kinderwagen den „besonderen Fortbewegungsmitteln“ zugeordnet und sind damit keine Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Als solche dürfen nicht motorisierte Roller auf Gehwegen und in Fußgängerzonen genutzt werden. Grundsätzliche Rücksichtnahme auf Fußgänger ist dabei oberste Voraussetzung. Für die eigene Sicherheit ist auf Sichtbarkeit zu achten und helle Kleidung zu tragen. Auch festes Schuhwerk ist beim Rollern von Vorteil. Für eine gute Balance ist es am besten den Lenker auf Bauchhöhe einzustellen.

Beim Tretrollerfahren besteht laut Gesetzgeber keine Helmpflicht. Dennoch ist es ratsam einen Helm zu tragen, da dieser bei Stürzen die Gefahr von Kopfverletzungen erheblich reduziert. Denn Gefahrensituationen im Straßenverkehr wie unübersichtliche Straßenkreuzungen, zu hohe Geschwindigkeit, nasse oder verschmutzte Fahrbahnbeläge und starkes Gefälle gibt es im Alltag immer wieder.

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